Gleichbehandlungsbericht
Auszug aus EnWG § 7a Absatz 5
"(5) Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen, den Mitarbeitern dieses Unternehmens und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine natürliche oder juristische Person (Gleichbehandlungsbeauftragter) zu überwachen. Pflichten der Mitarbeiter und mögliche Sanktionen sind festzulegen.
Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt der Regulierungsbehörde jährlich, spätestens zum 31. März, einen Bericht über die nach Satz 1 getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor und veröffentlicht ihn in nicht personenbezogener Form."
Mit diesem Bericht kommt die BES ihrer Verpflichtung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach.
Den Gleichbehandlungsbericht können Sie nachstehend herunterladen und einsehen.
Rückbau von Bohrungen
Im Zeitraum vom 11.01.2021 bis 31.01.2021 werden auf Betriebsplatz C des Berliner Erdgasspeichers, Am Postfenn 22, 14055 Berlin, Arbeiten zum Rückbau von Bohrungen durchgeführt. Die Arbeiten finden kontinuierlich 24 Stunden/Tag statt. Durch die Arbeiten kann es zu Geräuschentwicklungen kommen. Die BES sieht aufwendige Maßnahmen zum Schallschutz vor, wodurch die Geräuschbelästigung auf ein Minimum reduziert wird. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.
Sollten sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte jederzeit an.
Ihr BES Team