Rückbau von Bohrungen

Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,

ab dem 12. Juni 2023 verfüllen wir auf unserem Sondenplatz D an der Glockenturmstraße 18 zwei (2) dort befindliche Bohrung.  Die Arbeiten werden plangemäß bis ca. Ende September 2023 andauern. Die Sicherheit des Sondenplatzes und seiner Umgebung ist wegen der Rückbauarbeiten nicht beeinträchtigt.

Rückbauarbeiten wie die in der Glockenturmstraße 18 gehören zu den Routinearbeiten im Bergbau und werden von einer Spezialfirma unter Verwendung einer Aufwältigungsanlage durchgeführt. Feuerwehr und Polizei sind über die Arbeiten informiert. Die Fachleute der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bergbehörde, begleiten den gesamten Prozess.

Die Arbeiten finden durchgängig von Montag bis Sonntag (24/7) statt. Maßnahmen zum Lärmschutz sorgen dafür, dass die Belästigungen möglichst geringgehalten werden. Die wesentlichen Anlageteile verfügen über Lärmschutzumhausungen. Für die während der geplanten Arbeiten eventuell auftretenden Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, sprechen Sie uns bitte jederzeit an.

Ihr BES Team

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Gleichbehandlungsbericht

Auszug aus EnWG § 7a Absatz 5

 

"(5) Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen, den Mitarbeitern dieses Unternehmens und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine natürliche oder juristische Person (Gleichbehandlungsbeauftragter) zu überwachen. Pflichten der Mitarbeiter und mögliche Sanktionen sind festzulegen.

Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt der Regulierungsbehörde jährlich, spätestens zum 31. März, einen Bericht über die nach Satz 1 getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor und veröffentlicht ihn in nicht personenbezogener Form."

Mit diesem Bericht kommt die BES ihrer Verpflichtung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach.

Den Gleichbehandlungsbericht können Sie nachstehend herunterladen und einsehen.