Info nach §8A und §11 Störfallverordnung
Information für die Nachbarn des Erdgasspeichers
Aufgrund der europäischen Gesetzgebung fällt der Gasspeicherbetrieb der BES unter die sogenannte Störfallverordnung, die unter anderem beinhaltet, dass die Öffentlichkeit über die Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten in einem Störfall zu informieren ist. Dieser Pflicht kommen wir in der weitgehend standardisierten Form heute an dieser Stelle nach.
Die letzte Sicherheitsbefahrung durch die zuständige Behörde erfolgte am 20.10.2016.